AGB
Vertrag
Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung am KunstTurm in Weimar und dem Mieter. Die Ferienwohnung wird im Folgenden als "Objekt" bezeichnet.Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, oder per E-Mail erfolgen kann, und mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Kunden kommt ein direkter Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu Stande.
Zahlung
Bitte überweisen Sie den Buchungsbetrag auf unser, in der Buchungsbestätigung, aufgeführte Kontoverbindung.Der Eingang sollte bis spätestens 14 Tage vor Check-In Datum verzeichnet sein. Erst mit Eingang Ihrer Zahlung erhält die Buchungsbestätigung Ihre Gültigkeit.
Rücktritt
Bis zum in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde in schriftlicher Form von der Buchung zurücktreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist maßgeblich.Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:
100% (abzüglich Endreinigung / Kulturförderabgabe der Stadt Weimar) des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
Anreise, vor Ort und Abreise
Der Vermieter stellt das Objekt dem Kunden am Anreisetag ab 15 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Ende der Mietzeit ist das Objekt bis spätestens 10 Uhr morgens zu räumen und besenrein und mit gespültem Geschirr zu hinterlassen.Andere An- oder Abreisezeiten sind nach Absprache möglich.
Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl bezogen werden.
Eine Mehrbelegung ist nur nach Absprache mit dem Vermieter und mit Mehrvergütung möglich andernfalls kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen.
Mängel in der Mietsache sind unverzüglich zu reklamieren und die Möglichkeit zum Abstellen der Mängel ist einzuräumen. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt und das darin befindliche Inventar und die Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft durch den Kunden verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Kunde ersatzpflichtig. Schäden hat der Kunde unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Kunde ersatzpflichtig.
Für die Ersatzbeschaffung verloren gegangener Schlüssel und die Öffnung der Tür haftet der Mieter in vollem Umfang.