AGB
Vertrag
Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung am Kunstturm in Weimar und dem Mieter. Die Ferienwohnung wird im folgenden als "Objekt" bezeichnet.Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, oder per E-Mail erfolgen kann, und mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Kunden kommt ein direkter Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu Stande.
Zahlung
Eine Anzahlung wird nicht verlangt, die Bezahlung erfolgt bei Anreise in bar oder als Vorauszahlung per Überweisung in Euro.Rücktritt
Bis zum in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde in schriftlicher Form von der Buchung zurücktreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist maßgeblich.Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:
50% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn
100% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Anreise, vor Ort und Abreise
Der Vermieter stellt das Objekt dem Kunden am Anreisetag ab 16 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Ende der Mietzeit ist das Objekt bis spätestens 10 Uhr morgens zu räumen und besenrein und mit gespültem Geschirr zu hinterlassen.Andere An- oder Abreisezeiten nur nach Absprache
Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl bezogen werden
Eine Mehrbelegung ist nur nach Absprache mit dem Vermieter und mit Mehrvergütung möglich andernfalls kann das zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen
Mängel in der Mietsache sind unverzüglich zu reklamieren und die Möglichkeit zum abstellen der Mängel ist einzuräumen. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt und das darin befindliche Inventar und die Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft durch den Kunden verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Kunde ersatzpflichtig. Schäden hat der Kunde unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht recht zeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Kunde ersatzpflichtig.
Für die Ersatzbeschaffung verloren gegangener Schlüssel und die Öffnung der Tür haftet der Mieter in voller Höhe.